Um die Corona-Pandemie möglichst schnell überwinden zu können und die eigenen Mitarbeiter vor einer Erkrankung zu schützen, beginnen viele Firmen damit, betriebliche Corona-Impfungen anzubieten. 

Bislang können erst einige wenige Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Impfangebot machen, viele sind aber schon startbereit, da spätestens ab dem 7. Juni 2021 auch Betriebsärzte flächendeckend impfen dürfen. Damit wird die Frage relevant, ob der Arbeitgeber haftet, wenn es bei einer betrieblichen Impfung zu einem Impfschaden kommt. 
Das ist naturgemäß noch nicht endgültig entschieden. Vorbild könnte die betriebliche Grippeschutzimpfung sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2017 geurteilt, dass der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern, die im Betrieb an einer Grippeschutzimpfung teilgenommen haben, nicht für einen Impfschaden haftet, da er selbst keine Aufklärungspflicht gegenüber den Beschäftigten hat.
Den Beschäftigten gegenüber sollte zudem klar kommuniziert werden, dass die Corona-Impfung ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers ist und für sie keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Was Arbeitgeber noch beachten sollten, erfahren Sie hier