Noch ist keine neue Regierung im Amt, da sehen sich die drei Ampel-Parteien gezwungen, angesichts sprunghaft steigender Corona-Infektionen ihre geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der vierten Welle zu verschärfen. 

Laut Medienberichten soll die Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen nun doch nicht abgeschafft werden, auch wenn am 25. November die „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ als Rechtsgrundlage für weitere Maßnahmen ausläuft. Es wird nun doch über deutschlandweite Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum nachgedacht, was nach Aussage des Grünen-Chefs Robert Habeck zusammen mit einer 2G-Regelung einen „Lockdown für Ungeimpfte“ bedeutet. 

Auf der Grundlage bundeseinheitlicher Beschlüsse sollen die Bundesländer dann durch Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte Maßnahmen einführen oder beibehalten können, z.B. ein Verbot für Ungeimpfte zum Besuch von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder zum Betreten von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Eingeschränkt werden kann der Verkauf und öffentliche Konsum von Alkohol, Hochschulen können möglicherweise geschlossen werden. 

Dagegen soll es keine weiteren Ausgangs- und Reisebeschränkungen für alle geben, keinen allgemeinen Lockdown für Gastronomie und Hotellerie, Handel und Gewerbe und kein Verbot von Sportveranstaltungen.  

Als weitere Maßnahme ist geplant, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel einzuführen: Öffentliche Verkehrsmittel dürfen dann nur noch von Menschen genutzt werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Auf Drängen der Grünen soll über eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen verhandelt werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner eine 3G-Regel am Arbeitsplatz vor, inklusive einer erneuten Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer. Alle von den Ampel-Parteien vorgeschlagenen Verschärfungen sollen vom Bundestag beschlossen werden, um eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen.

(red)