Mit der am 12. Mai 2021 im Bundeskabinett verabschiedeten neuen, bundeseinheitlichen Corona-Einreiseverordnung fällt die Quarantänepflicht bei der Wiedereinreise: Negativ auf Covid-19-Getestete sowie Geimpfte und Genesene müssen damit nicht mehr in eine Quarantäne, außer die Rückreise nach Deutschland erfolgt aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet.
„Damit kommt die Bundesregierung unserem bereits im vergangenen Jahr ausgearbeiteten Vorschlag ‚Test statt Quarantäne‘ nach,“ so Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). „So können auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten, geimpft zu werden, ohne Angst vor einer Quarantäne reisen. Dem Sommerurlaub oder der Geschäftsreise steht nichts mehr im Weg.“
Allerdings verlängert die Bundesregierung mit der neuen Corona-Einreiseverordnung auch die Ende März eingeführte Testpflicht für Urlauber, die per Flugzeug aus dem Ausland zurück nach Deutschland reisen – unabhängig davon, ob die Rückreise aus einem Nicht-Risiko- oder Risikogebiet erfolgt. Diese Testpflicht gilt für alle noch nicht vollständig geimpften Flugreisenden. „Die generelle Testpflicht im Zielgebiet bis 48 Stunden vor Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ist nicht mehr nachvollziehbar, zumal sie ausschließlich für Flugreisende, nicht jedoch für Reisende, die mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind, gilt. Hier muss schnellstens wieder zu einem risikobasierten Ansatz und einer Orientierung am tatsächlichen Infektionsgeschehen zurückgekehrt werden,“ fordert Fiebig.
(Quelle: Pressemitteilung des DRV)